Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Förderhöhe?
Die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss bis zu folgender Obergrenze zu 100% gefördert:
-Anschluss Fernwärme 28.469 Euro
-Installation Pellet- oder Hackgutkessel 36.180 Euro
-Installation Scheitholzkessel 30.055 Euro
-Installation Luft/Wasser-Wärmepumpe 25.586 Euro
-Installation Sole/Wasser- bzw. Wasser/Wasser-Wärmepumpe 37.550 Euro
Die Einreichung für die Förderaktion verläuft in mehreren Schritten: Registrierung, Antragstellung, Endabrechnung.
1.Registrierung: erfolgt mit ihrer konkreten Projektidee ausschließlich online hier: https://www.meinefoerderung.at/webforms/sauheiz bis längstens 31.12.2025. Benötigt werden ein Nachweis der vorausgesetzten Einkommensverhältnisse, eine aktuelle Privathaushaltsbestätigung, sowie ein aktueller Grundbuchauszug.
2.Energieberatung: In Koordination mit der jeweiligen Landesförderungsstelle wird für Förderberechtigte eine kostenlose Energieberatung durchgeführt. Informationen finden sich hier: www.energie-noe.at/energieberatung
3.Antragstellung: Für die Online-Antragstellung wird das Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes benötigt, sowie eine Projektkostenaufstellung inkl. der Angebote zu den jeweiligen Gewerken (Heizungssystem, Elektroinstallationen, etc.)
Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen. Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie Ihre Förderungsverträge zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“. Danach haben Sie 12 Monate Zeit für die Fertigstellung Ihres Projektes.
Alle Informationen finden Sie unter: Sauber Heizen für Alle 2025 | Umweltförderung
Bei Fragen hinsichtlich der Einkommensermittlung oder der im nächsten Schritt erforderlichen Energieberatung wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesförderungsstelle:
Niederösterreich
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung
Tel: 0 27 42/22 133
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