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  • Februar 2025: Förderung für den Austausch veralteter erneuerbarer Heizungssysteme

Februar 2025: Förderung für den Austausch veralteter erneuerbarer Heizungssysteme

Privatpersonen, die in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern wohnen, haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Austausch ineffizienter erneuerbarer Heizungssysteme zu erhalten. Gefördert wird der Ersatz von mindestens 15 Jahre alten Wärmepumpen oder Holzheizungen durch moderne, klimafreundliche Anlagen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die als (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. Reihenhauses fungieren. Ein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches ist nicht erforderlich.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Bei Holzheizungen: Vorrangig wird der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- oder Fernwärme unterstützt. Ist dies nicht möglich, wird der Umstieg auf eine moderne Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
  • Bei Wärmepumpen: Der Austausch erfolgt durch eine neue, effiziente Wärmepumpe.

Förderfähig sind Leistungen, die ab dem 1. Juli 2024 erbracht wurden.

Wie läuft der Förderprozess ab?

  1. Online-Registrierung: Interessierte registrieren ihren geplanten oder bereits umgesetzten Heizungstausch online. Nach der Registrierung stehen 12 Monate zur Verfügung, um die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Mit der Registrierung werden die Fördermittel reserviert.
  2. Antragstellung: Der Förderantrag wird über einen persönlichen Link eingereicht, der nach der Registrierung bereitgestellt wird. Notwendige Unterlagen sind online hochzuladen. Die neue Heizung muss bei Antragstellung vollständig installiert und abgerechnet sein.
  3. Auszahlung: Nach positiver Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Bundesministerin erfolgt die Auszahlung der Fördermittel auf das angegebene Konto.

Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, jedoch längstens bis 31.12.2025! Weitere Informationen, einschließlich detaillierter Förderbedingungen und häufig gestellter Fragen, finden Sie auf der Website der Umweltförderung: Tausch erneuerbarer Heizungssysteme | Umweltförderung

Mit freundlicher Unterstützung von

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